Sanierung der Industriestraße - öffentliche Sitzung am 16.05.2023

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Lärmschutz und Kostenersparnis im Blick

Nachdem 2022 die Planungen für eine "Osttangente" endgültig eingestellt worden waren, diskutierte der Gemeinderat nun intensiv über die Sanierung der bestehenden Industriestraße. Letztlich entschied sich das Gremium für eine geförderte Variante, die eine Verbreiterung der Fahrbahn um 1m mit sich bringt.

Verwaltung und Bürgermeister präsentierten den Ratsmitgliedern zwei Varianten: Eine Sanierung ohne Zuschuss mit einer Verbreiterung der bestehenden Straße um 0,5m und eine Sanierung mit Bezuschussung, die eine Verbreiterung um 1m zur Bedingung hat.

SPD-Gemeinderat Peter Gaschler zeigte sich zunächst verwundert, wo das Thema "Verbreiterung der Straße" plötzlich herkäme. In den Vorberatungen zum Haushalt 2023 sei nie davon die Rede gewesen. Bürgermeister Thomas Falter und der Vertreter des Ingenieurbüros Renner und Hartmann begründeten dies mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ein weiteres Argument war technischer Natur, da der Fahrbahnbelag um etliche Zentimeter erhöht werden müsse, um heutigen Standards zu entsprechen. Zum Dritten ergab sich die Möglichkeit einer Förderung durch die Regierung der Oberpfalz.

Eine intensive Diskussion über Details (parallel laufender Rad- und Fußweg, Unterführung Höhe Hauptstraße, Auffahrrampen B 85...) und Möglichkeiten des Lärmschutzes entfaltete sich. Schließlich votierte das Gremium einstimmig für die bezuschusste Variante. Trotz einer Verbreiterung der Straße um 1m entsteht durch den möglichen Zuschuss eine Ersparnis von gut 400.000,- € gegenüber der einfacheren Version. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschussantrag zu stellen.

Darüber hinaus werden Lärmschutzmaßnahmen intensiv geprüft (z.B. "Flüster-Asphalt", Verbesserung der vorhandenen Lärmschutzwand). Die Lärmschutzmaßnahmen sind letztlich freiwillig, da bereits jetzt die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Trotzdem wollen wir die Lebensqualität der Anwohner weiter verbessern. Hierzu gehört es auch zu überlegen, ob eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h, die eine deutliche Lärmminderung brächte, durchführbar ist.

Wenn der Zuschussantrag von der Regierung der Oberpfalz bewilligt wird, startet die Maßnahme 2024 in einem ersten Bauabschnitt: Höhe Geotop 100 bis Kreisverkehr an der SAD 9. 2025 wäre dann der zweite Bauabschnitt von der SAD 9 bis zum Kreisel an der Kartbahn (BBI-Kreisel).