Den geplanten Hubschrauber-Sonderlandeplatz in der Gemarkung Kronstetten sehen wir sehr kritisch. Warum?
Auswirkungen auf die Menschen in unserem Ortsteil Rauberweiherhaus
Die Belastung der Bevölkerung darf nicht allein von Durchschnittswerten her beurteilt wer-den. Hubschrauberlärm ist besonders auffällig und impulsartig. Nachtruhe, Erholung sowie der Aufenthalt im Freien werden erheblich beeinträchtigt. Deshalb müssen neben Mittelungspegeln auch Spitzenpegel, die Häufigkeit der Flugbewegun-gen, die konkreten Flugzeiten betrachtet werden.
Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets
Auch wenn der Landeplatz außerhalb des Landschaftsschutzgebiets liegt, kann der regelmäßi-ge Flugbetrieb dessen Schutzzwecke erheblich beeinträchtigen. Es gibt Lärm, Unruhe und op-tische Störungen. Ruhe, Erholungsfunktion und das Landschaftserleben werden beeinträchtigt. Auswirkungen auf störempfindliche Tierarten – insbesondere die geschützten Vogelarten – sowie mögliche Summationswirkungen müssen umfassend geprüft werden. Eine rein formale Betrachtung der Schutzgebietsgrenze reicht nicht aus. Es braucht eine nachvollziehbare Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet.
Fehlender Nachweis des konkreten Bedarfs
Wir bezweifeln, dass der konkrete Bedarf für den Sonderlandeplatz und seine Notwendigkeit ausreichend nachgewiesen wurden. Es ist nicht hinreichend erkennbar, wie viele Flüge tat-sächlich erforderlich sind, welchen konkreten Zwecken sie dienen und weshalb bestehende Flugplätze oder alternative Standorte nicht genutzt werden können.
Brandschutz und Rettungszeiten
Die Aussagen zum Brandschutz und zu den Rettungszeiten bedürfen einer vertieften Prüfung. Bei einem Unfall mit Brandentwicklung müssen geeignete Einsatzkräfte, Zufahrten, Löschmit-tel und Rettungsmöglichkeiten während des gesamten Betriebs zuverlässig gewährleistet sein.
Schlussfolgerung
Der geplante Hubschrauber-Sonderlandeplatz sollte daher in der vorliegenden Form nicht genehmigt werden. Vor einer Entscheidung müssen insbesondere die Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet und die Bevölkerung, der konkrete Bedarf sowie die Brandschutz- und Rettungssituation umfassend und nachvollziehbar geprüft werden.